Führerschein: Umtausch / Umstellung alter Papier- oder Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden
Alle rosa, grauen oder DDR-Papierführerscheine sowie Kartenführerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in ein neues, fälschungssichereres Kartenführerscheinmodell umgetauscht werden. Die Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung gilt nur für das Führerscheindokument (vergleichbar mit dem Personalausweis) und nicht für die Fahrerlaubnisklasse. Diese hat ggfls. eigene Ablaufdaten. Um die Masse an Umtauschvorgängen bewältigen zu können, wurden Umtauschfristen eingeführt. (Anlage 8e FeV - Einzelnorm). Spätestens bis zum 19.01.2033 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber im Besitz eines seit dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheins sein.
Im Rahmen des Umtausches besteht die einmalige Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klasse T auf Antrag zu erwerben, ohne hierfür eine theoretische und praktische Befähigungsprüfung ablegen zu müssen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person aktuell Land- oder Forstwirtschaftlich tätig ist. Ein nachträglicher Erwerb, außerhalb des Umtausch-/ Umstellungsvorgangs, ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Im Rahmen des Umtausches besteht die einmalige Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klasse T auf Antrag zu erwerben, ohne hierfür eine theoretische und praktische Befähigungsprüfung ablegen zu müssen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person aktuell Land- oder Forstwirtschaftlich tätig ist. Ein nachträglicher Erwerb, außerhalb des Umtausch-/ Umstellungsvorgangs, ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente, elektronischer Aufenthaltstitel)
- Antragsformular (erhältlich auf dieser Seite oder vor Ort)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann vor Ort gegen eine Gebühr von € 6,00 erstellt werden)
- Alter Führerschein im Original
- Ggfls. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- Ggfls. Nachweis über aktuelle land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit zum prüfungsfreien Erwerb der Klasse T
- Verwaltungsgebühr ab € 26,50
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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