Rathaus Hanau

Führerschein: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

aktuelle Zuständigkeit: Main-Kinzig-Kreis

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die grundliegenden Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:
  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Erfüllung des gesetzlichen Mindestalters (abhängig von der beantragten Führerscheinklasse, siehe § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • Antragstellung frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Eine Begleitung des / der Erziehungsberechtigten bedarf es nicht. Alternativ kann eine Antragstellung auch online erfolgen.

Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
  • Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente, elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Antragsformular (erhältlich online, vor Ort oder bei der Fahrschule)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann gegen Gebühr i. H. v. € 6,00 vor Ort erstellt werden)
  • Aktuelle Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
  • Name und Ort der Fahrschule
  • Verwaltungsgebühr ab 45,90 €