Führerschein: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
aktuelle Zuständigkeit: Main-Kinzig-Kreis
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die grundliegenden Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Erfüllung des gesetzlichen Mindestalters (abhängig von der beantragten Führerscheinklasse, siehe § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Antragstellung frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente, elektronischer Aufenthaltstitel)
- Antragsformular (erhältlich online, vor Ort oder bei der Fahrschule)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann gegen Gebühr i. H. v. € 6,00 vor Ort erstellt werden)
- Aktuelle Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
- Name und Ort der Fahrschule
- Verwaltungsgebühr ab 45,90 €
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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