Baumfällantrag
Genehmigung erforderlich!
Bäume und Sträucher tragen zu einer lebenswerten Umwelt bei. Besonders einheimische und standortgerechte Gehölze schaffen den notwendigen Lebensraum für zahlreiche Insekten- und Volgelarten. Sie bieten Nahrung und Nistplätze für bedrohte Tierarten. Blüten und Blätter ernähren Nützlinge und tragen so auch auf natürliche Weise zur Eindämmung von Schädlingen bei.
Die Stadt Hanau hat im Mai 2007 zum Schutz von alten Baumbeständen eine neue Baumschutzsatzung herausgegeben.
Das Fällen von Bäumen muss laut der Baumschutzsatzung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Erst nach Genehmigung des Antrags durch die Untere Naturschutzbehörde darf ein Baum gefällt werden.
Die Stadt Hanau hat im Mai 2007 zum Schutz von alten Baumbeständen eine neue Baumschutzsatzung herausgegeben.
Das Fällen von Bäumen muss laut der Baumschutzsatzung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Erst nach Genehmigung des Antrags durch die Untere Naturschutzbehörde darf ein Baum gefällt werden.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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