Rathaus Hanau

Kfz: Verlust von Fahrzeugdokumenten - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) neu ausstellen

Der Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird nach einem Verlust / Diebstahl oder bei Unleserlichkeit von der Zulassungsbehörde ausgestellt.

weitere Informationen

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
  • Ggf. ein Eigentumsnachweis: (Kaufvertrag oder. Schenkungsvertrag)
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
  • Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich.
  • Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • Bei Verlust ist zusätzlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
  • Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorzulegen.

Gebühren

ab 11,70 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).

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