Kfz: Verlust von Fahrzeugdokumenten - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) neu ausstellen
Der Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird nach einem Verlust / Diebstahl oder bei Unleserlichkeit von der Zulassungsbehörde ausgestellt.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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weitere Informationen
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ggf. ein Eigentumsnachweis: (Kaufvertrag oder. Schenkungsvertrag)
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich.
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei Verlust ist zusätzlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
- Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorzulegen.
Gebühren
ab 11,70 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).