Rathaus Hanau

Kfz: Änderung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung / Umfirmierung

Bei Namensänderung nach Heirat oder Scheidung muss der Name in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) geändert werden, sofern das Fahrzeug in Hanau gemeldet ist.

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Änderung.

Bei Firmen:

Bei Umfirmierung (sofern die Handelsregisternummer sich nicht geändert hat) muss die neue Firmenbezeichnung in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) geändert werden.

weitere Informationen

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
  • Bescheinigung über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, neues Ausweisdokument, aktueller HRB/HRA…)
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
  • Ggf. Vollmacht

Gebühren

Ab 12,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).