Rathaus Hanau

Kfz: Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige Anmelden und außer Betrieb setzen (abmelden) ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

Achtung:

Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder. Es ist möglich, die bisherige Kennzeichen-Kombination beizubehalten.

Hinweis:
  • Soll der Antragsteller bei der Zulassung seines Fahrzeuges vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis beziehungsweise Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden. Diese Vollmacht muss auch das Einverständnis des Antragstellers enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt..

weitere Informationen:

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.) für den benötigten Zweck
  • Ggf. Vollmacht
  • Bisherige amtliche Kennzeichen

Gebühren

ab 27,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.