Kfz: Kennzeichen nach Verlust oder Diebstahl ändern (Umkennzeichnung)
Der Diebstahl oder Verlust eines oder beider Kennzeichen muss gemeldet werden und eine neue Kennzeichenkombination mit neuen Kennzeichen beantragt werden. Die alte Kennzeichenkombination wird daraufhin gesperrt. So kann der ursprüngliche Besitzer der Kennzeichen nicht für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verantwortlich gemacht werden, die eine andere Person mit den fehlenden Kennzeichenschildern begeht
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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weitere Informationen:
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bisherige amtliche Kennzeichen
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich.
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei Verlust ist zusätzlich eine Versicherung an Eidesstaat abzugeben.
- Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorzulegen.
Gebühren
Ab 27,00 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.