Kfz: Austausch eines beschädigten Kennzeichens (Ersatzplakette)
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.
HINWEIS: Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder/Stempelplakette ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
HINWEIS: Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder/Stempelplakette ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
weitere Informationen:
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bisherige amtliche Kennzeichen
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Ggf. Vollmacht
Gebühren
Ab 3,80 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.