Rathaus Hanau

Reisepass, vorläufiger

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

weitere Informationen

benötigte Unterlagen

  • persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung) notwendig
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • ein aktuelles, biometrisches Passfoto. Ab dem 01. Mai 2025 können ausschließlich digitale Lichtbilder  verwendet werden; mitgebrachte Papier-Passbilder werden nicht mehr akzeptiert. Das Bild sollte nicht älter als sechs Monate sein.
  • Falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden ist oder falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss, ist die Vorlage des Familienstammbuchs bzw. einer Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung notwendig

Gebühren

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden  26,00 Euro an Gebühren erhoben.

Kontakt

Verwandte Dienstleistungen