Rathaus Hanau

Melderegisterauskunft, einfache

Sie benötigen Meldedaten zu einer bestimmten Person, weil Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen, ein Familienmitglied suchen oder Rechtsansprüche gegen jemanden haben?

Dann können Sie beantragen, die letzte in Hanau gespeicherte Anschrift zu erfahren.

Ihr Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit jede Verwechslung ausgeschlossen werden kann.

Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift einer einzelnen bestimmten Person und
  • Information, ob die gesuchte Person ggf. verstorben ist
Die zweckwidrige Verwendung von Melderegisterauskünften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum/zur Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Sie können die Auskunft mündlich oder schriftlich beantragen. Ein Formerfordernis besteht nicht.

Gebühren

Zahlung der Verwaltungsgebühr:
  • 10,00 Euro je angefragte Person bei Online-Antragstellung.
Die Bezahlung erfolgt im ePayment-Verfahren über PayPal, paydirekt, giropay oder Kreditkarte während des Online-Vorgangs; bitte nicht vorab überweisen!)
  • 10,00 Euro je angefragte Person bei persönlicher Vorsprache.
  • 27,oo Euro je Auskunft Archiv
Bar- oder EC-Kartenzahlung im Stadt(teil)laden vor Ort.
  • 10,00 Euro je angefragte Person bei schriftlicher Anfrage.
Bitte überweisen Sie die Gebühr vorab und legen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis der abgebuchten Gebühr (Kontoauszug) oder die Onlinebestätigung Ihrer Bank bei. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
IBAN: DE22 5001 0060 0005 1046 04
Verwendungszweck: KST32040101/EMA-Auskunft


Hinweis: Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn
  • das Auskunftsergebnis bereits bekannt war
  • eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person nicht möglich war
  • die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte
  • die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist) und/oder
  • eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann (neutrale Antwort).

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