Melderegisterauskunft, einfache
Sie benötigen Meldedaten zu einer bestimmten Person, weil Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen, ein Familienmitglied suchen oder Rechtsansprüche gegen jemanden haben?
Dann können Sie beantragen, die letzte in Hanau gespeicherte Anschrift zu erfahren.
Ihr Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit jede Verwechslung ausgeschlossen werden kann.
Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
Dann können Sie beantragen, die letzte in Hanau gespeicherte Anschrift zu erfahren.
Ihr Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit jede Verwechslung ausgeschlossen werden kann.
Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift einer einzelnen bestimmten Person und
- Information, ob die gesuchte Person ggf. verstorben ist
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"{{{ html }}}
Weitere Informationen
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum/zur Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Gebühren
Zahlung der Verwaltungsgebühr:
IBAN: DE22 5001 0060 0005 1046 04
Verwendungszweck: KST32040101/EMA-Auskunft
Hinweis: Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn
- 10,00 Euro je angefragte Person bei Online-Antragstellung.
- 10,00 Euro je angefragte Person bei persönlicher Vorsprache.
- 27,oo Euro je Auskunft Archiv
- 10,00 Euro je angefragte Person bei schriftlicher Anfrage.
IBAN: DE22 5001 0060 0005 1046 04
Verwendungszweck: KST32040101/EMA-Auskunft
Hinweis: Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war
- eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person nicht möglich war
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte
- die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist) und/oder
- eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann (neutrale Antwort).