Rathaus Hanau

Gewerbezentralregister, Auskunft

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

weitere Informationen

benötigte Unterlagen

bei Auskunft für eine natürliche Person (Privatperson):
  • Ihre persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
  • Angaben zum Verwendungszweck
bei Auskunft für eine juristische Person (Gesellschaften z. B. AG, GmbH, KG, OHG, usw.):
  • persönliche Vorsprache der Geschäftsführung oder bevollmächtigte Person (z. B. Prokurist) - (Terminvereinbarung notwendig)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
  • Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts
  • Angaben zum Verwendungszweck
Zusätzlich

für private Zwecke:
  • der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen per Post zugesandt (Dauer ca. 1-2 Wochen)
zur Vorlage bei einer Behörde:
  • der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. (Dauer ca. 1-2 Wochen)
  • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens bitte benennen.

Gebühr

Verwaltungsgebühr: 13,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten

Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz beträgt regelmäßig weniger als eine Woche. Allerdings können insbesondere durch eine längere Dauer der postalischen Übermittlung Verzögerungen auftreten. Eilbedürftige Fälle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklären.