Gewerbezentralregister, Auskunft
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"{{{ html }}}
weitere Informationen
benötigte Unterlagen
bei Auskunft für eine natürliche Person (Privatperson):
für private Zwecke:
- Ihre persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
- Angaben zum Verwendungszweck
- persönliche Vorsprache der Geschäftsführung oder bevollmächtigte Person (z. B. Prokurist) - (Terminvereinbarung notwendig)
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
- Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts
- Angaben zum Verwendungszweck
für private Zwecke:
- der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen per Post zugesandt (Dauer ca. 1-2 Wochen)
- der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. (Dauer ca. 1-2 Wochen)
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens bitte benennen.
Gebühr
Verwaltungsgebühr: 13,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten
Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz beträgt regelmäßig weniger als eine Woche. Allerdings können insbesondere durch eine längere Dauer der postalischen Übermittlung Verzögerungen auftreten. Eilbedürftige Fälle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklären.