Ausweispflicht, Befreiung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"{{{ html }}}
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder Ihr Ausweis in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde.
Deutsche Staatsangehörigkeit
Hauptwohnsitz in Hanau
Sie wohnen in Hanau und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Hanau reicht nicht aus.
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder Ihr Ausweis in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde.
Deutsche Staatsangehörigkeit
Hauptwohnsitz in Hanau
Sie wohnen in Hanau und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Hanau reicht nicht aus.
Benötigte Unterlagen
Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Ausweispflicht, Befreiungsantrag“.
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Ausweispflicht, Befreiungsantrag“.
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis
- Identitätsdokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass