Zweitwohnung / Nebenwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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weitere Informationen
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
benötigte Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
welche Fristen muss ich beachten
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.