Rathaus Hanau

Vollstreckungsstelle

Die Vollstreckungsstelle ist zuständig für städtische Forderungen, die nach Ablauf der Mahnfrist nicht beglichen wurden. Zusätzlich leistet sie Amtshilfe für andere Kommunen oder Dritte (z.B. Hessischer Rundfunk).

Die Vollstreckungsmaßnahmen schränken unvermeidbar auch den privaten Lebensbereich z. B. durch Konto- und Lohnpfändungen, PKW-Stilllegung, Zwangsversteigerungen etc. ein. Maßnahmen können betroffene Bürger / innen abwenden, wenn sie den in der Vollstreckungsankündigung angegebenen Betrag innerhalb der angegebenen Frist zahlen oder umgehend mit der Vollstreckungsstelle Kontakt aufnehmen.