Rathaus Hanau

Personalausweis (Übersicht)

Der Personalausweis wird auf Grundlage des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" ausgegeben. Er zählt zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de.

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
  • "den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat"
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
  • anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026
 
Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen.
 
Betroffen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen. Für Personen ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37 Euro auf 46 Euro. Antragstellende unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro statt bislang 22,80 Euro.
 
Grund für die Anpassung ist eine deutschlandweite Kostensteigerung im Ausweiswesen. Gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten machen eine Neuregelung erforderlich, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.
 
Bereits seit dem 1. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digitale biometrische Passbilder zulässig. Das Passbild kann entweder direkt bei der Beantragung in der Hanauer Bürgerservicestelle gegen eine Gebühr von 6,00 Euro schnell und unkompliziert angefertigt werden oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen sowie teilnehmenden Drogerien erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt dann mittels eines QR-Codes. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.
 
Für Hanauerinnen und Hanauer ist für eine Neuausstellung von Personalausweis oder Reisepass eine vorherige Terminvereinbarung in der Bürgerservicestelle im Erdgeschoss des City Centers, Kurt-Blaum-Platz 8, 63450 Hanau, erforderlich. Auch Kinder müssen bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen; dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder. Termine für alle Themengebiete des Hanau Bürgerservice können online vereinbart oder alternativ auch telefonisch unter der Rufnummer 06181 2950-2033 reserviert werden.

Kontakt

Verwandte Dienstleistungen