Elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger*innen (eID-Karte)


Ab 1. Januar 2021 erhalten Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte).

Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger einfach, sicher und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Das Gesetz will dem begünstigten Personenkreis einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (eGoverment-Dienstleistungen) ermöglichen. Die eID-Karte dient daher ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder Reisedokument genutzt werden. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift und Angaben zu Größe und Augenfarbe.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Hanau mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ab 4. Januar 2021 die eID-Karte beantragen. Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Eine neue Karte wird auf Antrag ausgestellt.

Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice der Stadt Hanau. Vereinbaren Sie bitte online einen Termin für eine persönliche Vorsprache.

Weitere Infos über die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR unter www.personalausweis.de.

Welche Unterlagen werden benötigt

Bringen Sie bitte Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.

Nachdem wir Ihre Identität bei der Vorsprache bestätigt haben, wird von uns der Auftrag zur Produktion der eID-Karte an die Bundesdruckerei gegeben.

Abhängig von den Kapazitäten der Bundesdruckerei dauert die Produktion der eID-Karte voraussichtlich 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Für die Ausstellung einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums erheben wir eine Gebühr von 37 Euro.

Welche Daten werden auf der eID-Karte gespeichert?

Auf der eID-Karte werden sichtbar folgende Angaben über die oder den Karteninhabenden aufgebracht:

  1. Seriennummer
  2. Angabe der ausstellenden Behörde
  3. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  4. Zugangsnummer
  5. Familienname
  6. Vornamen
  7. Tag und Ort der Geburt

Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden (§ 4 eID-Karte-Gesetz):

  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad,
  4. Tag und Ort der Geburt,
  5. Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,
  6. Staatsangehörigkeit,
  7. Ordensname, Künstlername,
  8. Dokumentenart und
  9. letzter Tag der Gültigkeitsdauer.
PIN Brief

Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.

Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Nähere Informationen zum Sperren und Entsperren der eID-Karte finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".

Verlust der eID-Karte

Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzuzeigen.

Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.

Im Falle des Verlusts Ihrer eID-Karte müssen Sie aus Sicherheitsgründen die Online-Ausweisfunktion Ihrer eID-Karte sperren lassen. Nähere Informationen zur Sperrung oder Entsperrung Ihrer eID-Karte finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".

Nach dem Verlust Ihrer eID-Karte können Sie eine neue eID-Karte beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf eine neue eID-Karte, auch bei Auffinden der verlorengeglaubten eID-Karte, nicht widerrufen werden kann.

Sperrung und Entsperrung

Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Auslesen der Karte vor Ort sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.

Bei Verlust Ihrer eID-Karte und Meldung bei Ihrer Meldebehörde, wird die Sperrung der Online-Ausweisfunktion von der Meldebehörde mitveranlasst.

Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Hierfür halten Sie bitte Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Nähere Informationen zum PIN-Brief finden Sie unter "PIN-Brief".

Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie dennoch in jedem Fall bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.

Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Meldebehörde mitteilen. Die Meldebehörde wird im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen.

Rechtliche Grundlage

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)