Kfz: Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 

Wenn Sie eine Probe-oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung

Gültigkeit:

Kurzzeitkennzeichen werden für die Dauer von maximal 5 Tagen ausgegeben. Ihre Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Ebenso erfolgt bei der Zuteilung keine Vordatierung, d.h. sie sind ab dem Tag gültig, an dem sie ausgegeben werden. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.

Antragsteller mit einem Wohnsitz im Inland außerhalb Hanau müssen sich mit einem Personalausweis, oder mit einem Reisepass und einer zusätzlichen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) ausweisen. Das Fahrzeug muss im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde Hanau stehen.

Bei Antragstellern mit Auslandswohnsitz ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsberechtigten im Inland zuständig.

Hinweis:

Welche Unterlagen werden benötigt
Gebühren

Ab: 12,80 €

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an

Rechtliche Grundlage

§ 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":