Zulassungswesen:
Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:
Hanau Bürgerservice
Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)
63450 Hanau
Wenn Sie eine Probe-oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung
Gültigkeit:
Kurzzeitkennzeichen werden für die Dauer von maximal 5 Tagen ausgegeben. Ihre Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Ebenso erfolgt bei der Zuteilung keine Vordatierung, d.h. sie sind ab dem Tag gültig, an dem sie ausgegeben werden. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.
Antragsteller mit einem Wohnsitz im Inland außerhalb Hanau müssen sich mit einem Personalausweis, oder mit einem Reisepass und einer zusätzlichen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) ausweisen. Das Fahrzeug muss im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde Hanau stehen.
Bei Antragstellern mit Auslandswohnsitz ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsberechtigten im Inland zuständig.
Hinweis:
- Besitzt das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder keine Betriebserlaubnis, wird das Kurzzeitkennzeichen auf Fahrten zur Erlangung einer Hauptuntersuchung oder einer Betriebserlaubnis beschränkt sowie in seiner räumlichen Gültigkeit begrenzt.
- Soll der Antragsteller bei der Zulassung seines Fahrzeuges vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis beziehungsweise Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden. Diese Vollmacht muss auch das Einverständnis des Antragstellers enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) - alle Dokumente immer im Original, Kopien nur, wenn sie von einer Behörde bestätigt sind!)
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Personen ohne Hauptwohnsitz in Hanau müssen den Kaufvertrag vorlegen.
- Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine empfangsberechtigte Person mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Deutschland beauftragen.
- Ggf. Vollmacht.
Gebühren
Ab: 12,80 €
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an
Rechtliche Grundlage
§ 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":