Zulassungswesen:
Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:
Hanau Bürgerservice
Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)
63450 Hanau
Bei Namensänderung nach Heirat oder Scheidung muss der Name in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) geändert werden, sofern das Fahrzeug in Hanau gemeldet ist.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Änderung.
Bei Firmen:
Bei Umfirmierung (sofern die Handelsregisternummer sich nicht geändert hat) muss die neue Firmenbezeichnung in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) geändert werden.
Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
Ab 12,00 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).
Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":