Reisepass: Ausstellung express (Expresspass)


Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt ab Antragstellung in der Regel mindestens vier Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen: Bei rechtzeitiger Antragstellung in der Passbehörde und erfolgreicher Übermittlung des Express-Antrags bis spätestens 12 Uhr von der Passbehörde an den Passproduzenten, die Bundesdruckerei GmbH, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) in der Passbehörde zur Abholung bereit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich um einen ganz normalen Reisepass.

An wen muss ich mich im Ausland wenden?
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.

Hinweise
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern.


Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie außerdem Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Welche Unterlagen werden benötigt

siehe auch "Reisepass beantragen"

Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aus § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
§ 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

Rechtliche Grundlage

§ 15 Passverordnung (PassV)

§ 1 Passverordnung (PassV)

§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)