Kfz: Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges auf den gleichen Halter


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 


Bei einer Wiederzulassung handelt es sich um ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das zuletzt in Hanau auf Sie zugelassen war.

Hinweis:

Welche Unterlagen werden benötigt

(Bei Änderung der Kennzeichen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II)

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

bei Zulassung auf Minderjährige:

persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten mit Personalausweis (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Zulassung auf Schwerbehinderte:

Gebühren

Ab 12,20 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":