Zulassungswesen:
Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:
Hanau Bürgerservice
Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)
63450 Hanau
Bei technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen oder Anhängern kann die Betriebserlaubnis erlöschen, Daher ist eine Begutachtung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Stelle (TÜV, DEKRA etc.) notwendig. Diese stellt ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der Veränderung aus. Mit diesem Gutachten kann die Zulassungsbehörde die Änderung in den Kraftfahrzeugpapieren eintragen.
TIPP:
Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
Zu beachten:
Sollten Sie ein Gutachten nach § 19(2) StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO über eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug, oder für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erhalten haben, so benötigen Sie vorab eine Erteilung der Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung durch die für die Stadt Hanau zuständige Genehmigungsbehörde in Fulda.
Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
ab: 11,10 €
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":