Informationen und Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
    oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 

Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Voraussetzungen

Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:

Kein gültiges Ausweis-Dokument 
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder Ihr Ausweis in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde.

Deutsche Staatsangehörigkeit 

Hauptwohnsitz in Hanau 
Sie wohnen in Hanau und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Hanau reicht nicht aus.

Welche Unterlagen werden benötigt

Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Ausweispflicht, Befreiungsantrag“.

zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes 

Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: 

Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":