Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder Ihr Ausweis in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde.
Deutsche Staatsangehörigkeit
Hauptwohnsitz in Hanau
Sie wohnen in Hanau und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Hanau reicht nicht aus.
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Ausweispflicht, Befreiungsantrag“.
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":