Straußwirtschaft


Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Rechtliche Grundlagen

§ 5 HGastG Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Den Antrag/Online-Service finden Sie unter "Weiterführende Links":