Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Nebenwohnung kann online angemeldet und abgemeldet werden oder Sie nutzen die pdf-Formulare und vereinbaren einen Termin bei Hanau-Bürgerservice.