Zweitwohnung / Nebenwohnung


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt

Bestätigung des Wohnungsgebers

Gebühren

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Welche Fristen muss ich beachten

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtliche Grundlage

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Nebenwohnung kann online angemeldet und abgemeldet werden oder Sie nutzen die pdf-Formulare und vereinbaren einen Termin bei Hanau-Bürgerservice.