Amtliche Beglaubigung von Unterschriften


Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterschrift bei uns amtlich beglaubigen zu lassen.
 
Wir beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die sie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigen oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einreichen müssen.
 
Beachten Sie, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.

Welche Unterlagen werden benötigt
Gebühren
Was wird nicht beglaubigt

Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift) oder Unterschriften unter Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt.
Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften und Unterschriften, die der „öffentlichen Beglaubigung“ bedürfen.
Hierzu gehören u. a. Beglaubigungen von

Rechtliche Grundlage

§ 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz