Pfandleihe (Pfandleihererlaubnis)


Wenn Sie die Verleihung von Geld gegen die Verpfändung von beweglichen Gegenständen gewerblich ausführen wollen, benötigen Sie eine Pfandleihererlaubnis. Ebenso benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte vermitteln, indem Sie die Ihnen übergebenen Sachen auf Ihren Namen bei einem Pfandleiher oder in einem öffentlichen Leihhaus verpfänden und die erhaltenen Darlehen an Ihre Auftraggeber abführen wollen. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Wenn Sie Ihren Firmensitz in Hanau haben und das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.

Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Dabei wird unter anderem hinterfragt, ob Sie

Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.

Gebühren

Es werden Gebühren in Höhe von 306,00 Euro - 1.428,00 Euro erhoben.
Gebühren entstehen in Höhe von 978,00 EURO.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)
Pfandleiherverordnung
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.

Antragsformular und Online-Service finden Sie unter "Weiterführende Links":