Reisepass, vorläufiger


Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de

Welche Unterlagen werden benötigt
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
  • und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand)
Gebühren

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden  26,00 Euro an Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlage


Passgesetz

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes