Kfz: Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus EU oder EWR-Staaten mit EG-Typgenehmigung


Wenn Sie ein Kraftfahrzeug aus einem EU oder EWR-Staat mit EG-Typgenehmigung in Hanau zulassen möchten, ist Folgendes zu beachten:

Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt wurde, müssen vor der Zulassung/Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) hier zur Identifizierung vorgefahren werden. Sollte das Fahrzeug nicht in Hanau stehen, genügt es auch, wenn hier eine schriftliche Bestätigung einer anderen Zulassungsbehörde vorgelegt wird, dass das Fahrzeug dort vorgefahren und die Fahrzeug-Identitäts-Nummer, EG-Typgenehmigungsnummer am Fahrzeug überprüft wurde.

Mitgliedsstaaten der EU/EWR:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Hinweis:

Welche Unterlagen werden benötigt

bei Zulassung auf Minderjährige:

persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten mit Personalausweis (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Zulassung auf Schwerbehinderte:

Gebühren

ab 30,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":