Kfz: Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges ist bei der für den Hauptwohnsitz des Halters zuständigen Zulassungsbehörde vorzunehmen. Mit der Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und der Siegelung der amtlichen Kennzeichen beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.

Hinweis:

Welche Unterlagen werden benötigt

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

Zusätzlich ist das Fahrzeug vorzuführen.

bei Zulassung auf Minderjährige:
persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten mit Personalausweis (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Zulassung auf Schwerbehinderte:

Gebühren

ab 27,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":