Sterbefallanzeige


Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung.

Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

Benötigte Unterlagen

Generell wird von allen verstorbenen Personen der Personalausweis oder der Reisepaß benötigt, sowie die nachfolgend aufgeführten Urkunden.
Ledige Personen:

Verheiratete Personen:

O d e r

Verwitwete Personen:
Heiratsurkunde (s.o.)
u n d
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

O d e r

Familienbuchabschrift (s.o.)
mit Sterbevermerk des Ehegatten

Geschiedene Personen:

Heiratsurkunde (s.o.)
u n d
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

O d e r

Familienbuchabschrift (s.o.)
mit Scheidungsvermerk
Verstorbene die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

Bei Verstorbenen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden für die Beurkundung folgende Urkunden benötigt:

Geburtsurkunde
Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.

o d e r

Familienbuchabschrift der Eltern
In Einzelfällen können weitere Urkunden bzw. Unterlagen erforderlich sein.
Für die Eintragung eines akademischen Grades ist der Nachweis dessen in Form einer Urkunde erforderlich

Welche Fristen müssen beachtet werden

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

An wen soll ich mich wenden

Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sichan das Standesamt.

Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":