Meldebescheinigung


 

Hanau Bürgerservice warnt: Unseriöses Online-Angebot im Internet

Einige Online-Anbieter wie beispielsweise „meldebescheinigung.eu“ werben damit, Meldebescheinigungen in nur zwei Minuten von zu Hause aus beantragen zu können. Für viele Nutzer*innen ist aber auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass diese Anbieter für die Nutzung zusätzliche Kosten erheben, die bei der Behörde selbst nicht entstanden wären.

Anträge und Zahlungen über solche Drittanbieter-Seiten stellen keine wirksame Antragstellung für Hanau Bürgerservice dar und werden nicht bearbeitet!

Alle Dokumente, die online beantragt werden können, stehen auf der offiziellen Website des Hanau Bürgerservice unter www.hanau.de oder www.hanau-digital.de zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die auf diesen Seiten verlinkten Online-Dienste. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie eine beantragte Meldebescheinigung auch ohne unnötigen Zeitverzug und unangemessene Mehrkosten erhalten.

 

 

Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus.
Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung.
 
Die Bescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
 
Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Hanauer Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.
 
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Hanauer Anschriften.
 
Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung zur Vorlage beim Standesamt benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
 
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zusätzlich
bei Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person:

Gebühr