Wohnung - Ummeldung Wohnsitz innerhalb Hanau


Ihre Nebenwohnung in Hanau soll nun Hauptwohnung werden?

Sie leben nun überwiegend in Hanau, haben Ihre bisherige Hauptwohnung abgemeldet bzw. behalten diese als Nebenwohnsitz bei oder haben geheiratet und ihr Ehegatte/ Ihre Ehegattin wohnt mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Hanau.

Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden.

Erforderlichenfalls ist es möglich eine durch öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde  beglaubigte Vollmacht berechtigte Person damit zu beauftragen. In der Regel besteht im Vertretungsfall alternativ aber auch die Möglichkeit der Meldebehörde ein von der vertretungsbedürftigen Person unterschriebenes Anmeldeformular vorzulegen. Nur in Einzelfällen kann darüber hinaus dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig werden.

Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die An- bzw. Ummeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt
  • Ihre persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug (Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ steht Ihnen unter der Rubrik Anträge / Formulare unter www.hanau.de zum Herunterladen zur Verfügung.)
  • Unterlagen zum Familienstand (Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil - jeweils im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung) falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss
  • die Ummeldung ist gebührenfrei (verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden)
Zusätzlich
bei Ummeldung im Familienverband (Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit den selben Zuzugsdaten, Zuzugsdatum, frühere und künftige Wohnungen):
  • persönliche Vorsprache eines Familienangehörigen ausreichend
  • Identitätsdokumente aller umziehenden Personen
  • Schriftliche Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners und/oder von volljährigen Kindern
bei Kindern:
Ziehen Sie nach einer Trennung vom anderen personensorgeberechtigten Elternteil aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus oder zieht Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen, so benötigen Sie für die Änderung der Hauptwohnung
  • Geburtsurkunde (im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
  • schriftliches Einverständnis des anderen Elternteils oder schriftliches Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder schriftlicher Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (Das Formular „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug minderjähriges Kind“ steht Ihnen unter der Rubrik Formulare und Merkblätter unter www.hanau.de zum Herunterladen zur Verfügung.)
bei betreuten Personen:
  • Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • ausgefülltes und von der meldepflichtigen Person unterschriebenes Anmeldeformular
bei Personen, die nicht persönlich erscheinen können (Ausnahme! Nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich):
  • Schriftliche Vollmacht
  • Identitätsdokumente aller zuziehenden Personen und der bevollmächtigten Person
  • ausgefülltes und von der oder den meldepflichtigen Person(en) unterschriebenes Anmeldeformular
wenn Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind mit Hanauer Kennzeichen:
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung der Adresse
Welche Fristen muss ich beachten

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht (innerhalb von zwei Wochen) nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. 
 
Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).

Gebühren

Die Ummeldung ist gebührenfrei (verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden).

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adressdaten in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen, für die ggfs. Gebühren erhoben werden.

Rechtliche Grundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

Was sollte ich sonst noch wissen

Durch den Statuswechsel wird die Stadt Hanau zuständig für die Ausstellung Ihrer Ausweisdokumente, für Ihre Lohnsteuerangelegenheiten und Sie können Ihr Wahlrecht in Hanau ausüben.