Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Welche Unterlagen werden benötigt
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen. Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei) - Das Bild sollte nicht älter als drei Monate sein. (Ein biometrisches Foto, die Unterschrift und ggf. die Fingerabdrücke können Sie selbst vor Ihrem Termin direkt im Bürgerservice Innenstadt an unserem Selbstbedienungsterminal digital anfertigen lassen. Die Nutzung des Terminals ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet. Das Mitbringen eines Passfotos entfällt dann.)
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Gebühren
Gebühr (direkt bei Antragstellung zu bezahlen)
- 10,00 Euro
- zuzüglich 5,00 Euro bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals zur Erfassung der biometrischen Daten (Passbild, Unterschrift, Fingerabdrücke). Das Nutzungsentgelt fällt nur einmal an, wenn Personalausweis und Reisepass oder vorläufige Dokumente zeitgleich beantragt werden.
Rechtliche Grundlage
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)