Personalausweis, vorläufiger


Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.

Welche Unterlagen werden benötigt
Gebühren

Gebühr (direkt bei Antragstellung zu bezahlen)

Rechtliche Grundlage

§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)