Personalausweis - Onlinefunktion nachträglich einschalten


Seit 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis in einem anderen Format und mit neuen Funktionen. Er ermöglicht durch einen integrierten Chip ein sicheres Ausweisen im Internet. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (auch e-ID-Funktion genannt) ermöglichen Ihnen immer mehr Unternehmen und Behörden die Nutzung der Online-Ausweisfunktion für Geschäftliches und Behördengänge – unabhängig von Öffnungszeiten und Ihrem Aufenthaltsort. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.

Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht verpflichtend. Sie behalten die volle Kontrolle, denn Sie entscheiden, ob Sie diese Funktion nutzen möchten.

Welche Unterlagen werden benötigt
  • Persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig - Onlineterminvereinbarung)
  • Neuer Personalausweis, ausgestellt ab dem 1. November 2010
Gebühren
  • Die Aktivierung der Onlinefunktion des Personalausweises ist gebührenfrei