Wohnung - Anmeldung Wohnsitz bei Zuzug nach Hanau


Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus ggfs. die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt
  • Ihre persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug (Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ steht Ihnen unter der Rubrik Anträge / Formulare unter www.hanau.de zum Herunterladen zur Verfügung.)
  • Unterlagen zum Familienstand (Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil - jeweils im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung) falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss
  • die Anmeldung ist gebührenfrei (verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden)
Zusätzlich
bei Anmeldung im Familienverband (Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit den selben Zuzugsdaten, Zuzugsdatum, frühere und künftige Wohnungen):
  • persönliche Vorsprache eines Familienangehörigen ausreichend
  • Identitätsdokumente aller zuziehenden Personen
  • Schriftliche Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners und/oder von volljährigen Kindern
bei Kindern:
Ziehen Sie nach einer Trennung vom anderen personensorgeberechtigten Elternteil aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus oder zieht Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen, so benötigen Sie für die Änderung der Hauptwohnung
  • Geburtsurkunde (im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
  • schriftliches Einverständnis des anderen Elternteils oder schriftliches Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder schriftlicher Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (Das Formular „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug minderjähriges Kind“ steht Ihnen unter der Rubrik Formulare und Merkblätter unter www.hanau.de zum Herunterladen zur Verfügung.)
bei betreuten Personen:
  • Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • ausgefülltes und von der meldepflichtigen Person unterschriebenes Anmeldeformular
bei Zuzug aus dem Ausland:
  • Persönliche Vorsprache aller zuziehenden Personen erforderlich
  • Angabe der letzten Wohnanschrift in Deutschland
  • Unterlagen zum Familienstand (Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil - jeweils im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
bei Personen, die nicht persönlich erscheinen können (Ausnahme! Nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich):
  • Schriftliche Vollmacht
  • Identitätsdokumente aller zuziehenden Personen und der bevollmächtigten Person
  • ausgefülltes und von der oder den meldepflichtigen Person(en) unterschriebenes Anmeldeformular
Welche Fristen muss ich beachten

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht (innerhalb von zwei Wochen) nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. 
 
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei (verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden).

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adressdaten in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen, für die ggfs. Gebühren erhoben werden.

Rechtliche Grundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)