Bewachungsgewerbe anmelden


Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit (Bewachungsgewerbe) notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Unter anderem wird geprüft, ob Sie die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten besitzen, über die für die Ausführung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden, und mit ihnen vertraut sind.
Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.

Gebühren

Es werden Gebühren in Höhe von 306,00 Euro - 1.734,00 Euro erhoben.
Verwaltungsgebühr: 1.000,00 EUR

Sachkundeprüfung der IHK

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.

Rechtsgrundlagen:

Gewerbeordnung (GewO)
Bewachungsverordnung
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
5. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 21.03.2016

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.

Antragsformulare und Online-Service finden Sie unter "Weiterführende Links":