Zulassungswesen:
Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:
Hanau Bürgerservice
Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)
63450 Hanau
Um ein Kraftfahrzeug ins Ausland zu überführen, werden sogenannte Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Die für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde gibt die Ausfuhrkennzeichen aus.
Bei Antragstellern mit Auslandswohnsitz ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsberechtigten im Inland zuständig.
Ausfuhrkennzeichen können nur Fahrzeugen zugeteilt werden, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde zur Identitätskontrolle vorzuführen.
Hinweise
- Seit dem 1. Juli 2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung für den Zuteilungszeitraum der Steuerpflicht. Besteht keine Bankverbindung innerhalb des Euro-Zahlungsraumes oder ist eine Bareinzahlung gewünscht, ist mit den obengenannten Unterlagen eine Vorsprache beim Hauptzollamt Hanau notwendig.
- Soll der Antragsteller bei der Zulassung seines Fahrzeuges vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis beziehungsweise Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden. Diese Vollmacht muss auch das Einverständnis des Antragstellers enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Das SEPA Mandat muss zwei Unterschriften in den Feldern "Zahler" und "Halter" enthalten. Sofern Zahler und Halter identisch sind, genügt die Unterschrift im Feld "Zahler". Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in benötigt wird, dass Sie hier direkt online ausdrucken können!
- Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen)
- Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung vorgefahren werden
- komplett ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. Aufenthaltstitel
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Die Vergabe erfolgt nur an Halter mit Hauptwohnsitz im Hanau.
- Bei Zulassung auf einen Halter ohne Wohnsitz in Deutschland ist ein Empfangsberechtigter mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Hanau zu benennen. Der Empfangsberechtigte muss ebenfalls einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit
- Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen amtlichen Kennzeichen.
Gebühren
ab 34,00 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtliche Grundlage
§ 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":