Bewohnerparkausweis


Bewohnerparkausweis online beantragen:

Sie können Ihren Bewohnerparkausweis über die oben genannten Verlinkungen online beantragen, die Gebühren online bezahlen und am Ende des Vorgangs Ihren Bewohnerparkausweis zu Hause ausdrucken.
Dieses vereinfachte Verfahren dauert nur wenige Minuten und ersetzt den Behördengang in den Stadt(teil)läden.
Wir nehmen Erstanträge und Verlängerungen auf elektronischem Wege an. Bezahlen können Sie mit den Zahlungsarten Giropay, Paydirekt oder PayPal.
Ihre Angaben werden verschlüsselt über das Internet übertragen und von uns gemäß den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Nach Prüfung des Vorgangs und erfolgtem Zahlungseingang wird der Bewohnerparkausweis als pdf-Datei innerhalb des Serviceportals für den Ausdruck bereitgestellt. Den Link zu Ihrem Bewohnerparkausweis erhalten Sie via E-Mail.

Auch steht Ihnen ein persönliches Serviceportal zur Verfügung. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Online-Beantragung zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil 1) können Sie diese Dateien einscannen und anschließend ganz einfach über das Serviceportal hochladen.

Der Antrag auf Verlängerung kann 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit des Bewohnerparkausweises online gestellt werden. Voraussetzung ist: Ihr Familienname und das Kfz-Kennzeichen sind unverändert. Die noch verbleibende Laufzeit wird auf die nächste Gültigkeitsdauer angerechnet.

Nach Verlust des Parkausweises oder einer Kennzeichenänderung oder Änderung des Bewohnerparkbezirkes nach Umzug ist eine Online-Antragstellung derzeit leider noch nicht möglich. Bitte besuchen Sie uns in diesen Fällen im Stadt(teil)laden.

Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkausweis)

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
 
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

Ausgefülltes Formular „Nutzungsbescheinigung für Privat- oder Firmenfahrzeug“ unter weiterführende Links

 

Hinweis

Welche Unterlagen werden benötigt

Zusätzlich

Wenn Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter nicht mit der antragstellenden Person identisch ist,

Formular „Nutzungsbescheinigung für Privat- oder Firmenfahrzeug“ unter weiterführende Links

bei Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person:

Gebühr
Rechtliche Grundlagen:
§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)