Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung


In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für: 

Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Der Antrag kann online gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt
Gebühren

Gebühr gemäß GebOst z.Zt. zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug / Person. Die Bemessung der Gebühr richtet sich nach dem mit der Erteilung der Genehmigung verbundenen Aufwand sowie einem ggf. entstehenden wirtschaftlichen Vorteil des Genehmigungsinhabers.

Rechtliche Grundlage

§§ 30, 46 und 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebühren-Nr. 264 der Anlage zu § 1 GebOSt

§ 11 der Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten