Kinderreisepass


Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.

 

Bitte beachten Sie, dass ab 2024 eine Änderung bei Reisepässen für Kinder ansteht

Die Hanauer Bürgerservicestelle informiert, dass die Bundesregierung die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses und die Möglichkeit der Verlängerung beschlossen hat. Ab dem 01.01.2024 können Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen sechs Jahre gültigen Personalausweis oder Reisepass beantragen.

Personalausweis oder Reisepass werden allerdings nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt werden können, sondern werden in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie für die Urlaubsplanung dann eine Produktions- bzw. Lieferzeit von 3 - 4 Wochen ab Beantragung. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Fristablauf gültig. Eine Beantragung von Personalausweis oder Reisepass ist auch vorher schon möglich.

Weitere Informationen darüber, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, finden Sie in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt

Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.

Gebühren

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13,00 Euro an Gebühren zu erheben. Für die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses wird eine Gebühr von 6,00 EUR fällig.

Was sollte ich sonst noch wissen

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
 
Minderjährige können in einige Länder, z.B. in die USA, nur dann visumfrei einreisen, sofern sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA sind.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de erhältlich.