Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), Datenänderung und Bestätigung


Unter Federführung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wurden für alle Bundesbürger einheitliche Steueridentifikationsnummern (Steuer-ID) vergeben.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat hierzu automatisch ein entsprechendes Schreiben mit der persönlichen, ein lebenslang gültigen Steueridentifikationsnummer erhalten.
Jedem Neugeborenen oder jeder Person, die aus dem Ausland kommend einen Hauptwohnsitz in Deutschland registriert, wird die Steueridentifikationsnummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
Diese Steuer-ID benötigen Sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt.
Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer auch

Welche Unterlagen werden benötigt

Für die Änderung von Personendaten oder Korrektur von Fehlern:

Hinweis
Für die Erteilung/Vergabe einer Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.

An wen soll ich mich wenden

undeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53221 Bonn

Telefon: 0228 406-0
Telefax: 0228 406-2661

Sollten Sie die Information nicht erhalten haben, oder das Schreiben ist verloren gegangen, haben Sie unter dem Link der Onlinedienste des Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, eine Abfrage der ihnen zugeteilten Steuer-ID durchzuführen.

Alternativ können Sie die Steuer-ID unter Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes auch im Bürgerservice Innenstadt oder in den Stadtteilläden beantragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamt für Steuern.