Gaststättengewerbe, vorübergehenden Betrieb aus besonderem Anlass anzeigen


Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt

In der Anzeige sind

anzugeben.

Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL).

Gebühren: Anmeldung: 25 Euro

Rechtliche Grundlage

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
§ 3 HGastG Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Gewerbeordnung
§ 6 HGastG Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Zur Vereinfachung können Sie das Formular "Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes" zur Anzeige einer Veranstaltung gem. § 6 HGastG herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen oder Sie nutzen direkt den Online-Service.

Den Antrag/Online-Service finden Sie unter "Weiterführende Links":