Kfz: Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 

Wird ein Fahrzeug nicht mehr genutzt, muss es abgemeldet werden. Mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht.

Die Abmeldung des Fahrzeuges wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Die Kennzeichen können entstempelt wieder mitgenommen werden.

Falls das Auto verschrottet wurde, sind zusätzlich ein Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Fahrzeugabmeldung vorzulegen. Den Verwertungsnachweis erhält man von einer anerkannten Annahme-/Verwertungsstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt

Bei einer Verschrottung eines PKWs oder eines LKWs bis 3,5 Tonnen sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

Gebühren

ab 7,50 €

 Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I)

 Bei Kennzeichen-Reservierung zuzüglich: 2,60 €

Rechtliche Grundlagen

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Antragsformulare und Online-Service finden Sie unter "Weiterführende Links":