Reiseausweis (Passersatz für deutsche Staatsangehörige) beantragen


In akuten Notfällen kann Ihnen vor Reiseantritt von den Grenzbehörden (Bundespolizei) ein Reisedokument für den Notfall ausgestellt werden, sofern Sie die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen oder über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.

Mit einem Reisedokument für den Notfall ( Reiseausweis als Passersatz oder Notreiseausweis), können Sie ausreisen und anschließend wieder nach Deutschland einreisen. Es gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für

Es ist daher kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Zumindest an Wochentagen kann von den zuständigen Passbehörden auch kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Andere Staaten sind nicht verpflichtet, das ein Reisedokument für den Notfall als vollwertiges Reisedokument zu akzeptieren. Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reisedokument für den Notfall auch verweigern.
Auf den Internetseiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz oder den Notreiseausweis uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.

Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz oder Notreiseausweises besteht nicht.

Ein Reisedokument für den Notfall müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei) beantragen.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000 oder (inkl. einem Online-Antrag) unter folgendem Link:

Informationen zur Beantragung eines Reiseausweis auf der Internetseite der Bundespolizei