Kfz: Nutzung Fahrzeuge aus der Ukraine


Informationen für ukrainische Geflüchtete zu Ihren Fahrzeugen mit ukrainischem Kennzeichen

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug erstmals nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen.

Ukrainische Bürger dürfen zur Flucht benutze Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn für die Fahrzeuge eine gültige ukrainische Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag des Grenzübertritts.

Unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Geflüchteten aus der Ukraine darf die Frist von einem Jahr auch überschritten werden. Diese Frist wurde allgemein bis zum 30.06.2023 verlängert.

Nach dem 30.06.2023 besteht die Möglichkeit im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium Darmstadt zu erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung verlängert die Frist zur Registrierung in Deutschland nochmals längstens bis zum 01.04.2024.

Nachfolgend die Kontaktdaten des Regierungspräsidiums in Darmstadt:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat III 33.2 – Straßenverkehr
z. Hd. Herrn Vallentin persönlich

Wilhelminenstraße 1-3

64283 Darmstadt

Telefonnummer: 06151/12-0

E-Mail-Adresse: ausnahme.auto@rpda.hessen.de

 

Sollten Sie nach dem 30.06.2023 Ihr Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen haben und auch keine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt und erhalten haben, müssen die Fahrzeuge unverzüglich regulär in Deutschland zugelassen werden. Eine vorherige freiwillige Zulassung ist immer möglich.

Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges empfehlen wir Ihnen vorab mit uns Kontakt aufzunehmen zur Überprüfung der erforderlichen Dokumente.

Ausführliche Informationen, sowie das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung finden Sie in den „Weiterführenden Links“