Gewerberegister, Auskunft


Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht. Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.

Auskünfte können nur auf schriftliche Anfrage oder bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die drei Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des/der Gewerbetreibenden.
 
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten wie, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn- und ggf. Ende unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der/die Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 7 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des/der Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten – z.B. Wohnanschrift – benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen den Daten, die bis zum Tage der Auskunftserteilung angezeigt wurden.

Das schriftliche Auskunftsersuchen sowie die Bestätigung der Einzahlung/Überweisung senden Sie bitte an:
 
Magistrat der Stadt Hanau
Ordnungsamt - Allgemeines Ordnungsrecht/Gewerbe
Steinheimer Str. 1b
63450 Hanau
 
E-Mail: gewerbeamt@hanau.de

Gebühren

Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerberegister der Stadt Hanau betragen 16,90 €

Die Gebühr ist wie folgt zu entrichten: Durch Einzahlung auf eines der nachfolgenden Konten der Stadtkasse:

Sparkasse Hanau

Konto 50005 / BLZ 506 500 23 / IBAN DE92 5065 0023 0000 0500 05 / BIC HELADEF1HAN

Commerzbank Hanau

Konto 230100000 / BLZ 506 400 15 / IBAN DE12 5064 0015 0230 1000 00 / BIC COBADEFFXXX

Deutsche Bank Hanau

Konto 32483000 / BLZ 506 700 09 / IBAN DE50 5067 0009 0032 4830 00 / BIC DEUTDEFF506

Postbank Frankfurt

Konto 5104604 / BLZ 500 100 60 / IBAN DE22 5001 0060 0005 1046 04 / BIC PBNKDEFF

Bitte unbedingt folgenden Verwendungszweck angeben: Debitorennummer 395166 Gewerbeauskunft.

Zur Bestätigung der Einzahlung übersenden Sie uns bitte bei der Bankeinzahlung den Einzahlungsbeleg, bei Überweisung eine Kopie des Kontoauszuges zusammen mit Ihrer Anfrage.

Rechtliche Grundlage