Versammlung: Anzeige einer öffentlichen Versammlung


Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

 

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

beinhalten.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

Rechtliche Grundlage

Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)

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