Hundesteuer - Hund abmelden


Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

Dies können Sie entweder mit dem Online-Antrag erledigen oder Sie nutzen das pdf-Formular.

Die Abmeldung hat gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer auf dem Gebiet der Stadt Hanau innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Steuerpflicht zu erfolgen.

Sollten Sie den Online-Service nutzen oder das Formular ausgefüllt an uns per E-Mail zurückschicken, senden Sie bitte die Hundesteuermarke per Post an die angegebene Adresse unter Angabe des Kassenzeicchens.

Sie haben Fragen zur Hundesteuer:

Kontakt: 06181-295-695

Rechtsgrundlagen

Hundeverordnung Land Hessen

Hundesteuersatzung der Stadt Hanau und Meldepflicht

Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":