Befahrgenehmigungen


Sie können eine Befahrgenehmigung

für

online beantragen.

Zum Nachweis sind Unterlagen vorzulegen, die je nach Antrag variieren können.

Die zuständige Straßenverkehrsehörde prüft den Antrag auf Erteilung der Befahrgenehmigung. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.