Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen


Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
 

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt
Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; innerhalb der zutreffenden Gebührennummer nach der Größe der Veranstaltung. Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.

Rechtliche Grundlage

§ 11 Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten

§§ 16, 17 Hessisches Straßengesetz

Gebühren-Nr. 263 der Anlage zu § 1 GebOSt

§ 8 Bundesfernstraßengesetz

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)


Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":